ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN („AGB“)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Bedingungen und Voraussetzungen, unter welchen Sie („Kunde“) die bereitgestellten Agenturleistungen der Agentur Albatross UG (haftungsbeschränkt), einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Mergenthalerallee 73-75, 65760, Eschborn, Deutschland, weiterhin bezeichnet als „Agentur“ eine Geschäftsbeziehung eingehen. Der Kunde kann diese AGB speichern oder ausdrucken.
Der Kunde ist verpflichtet, diese AGB zu lesen, da diese entscheidende Nutzungsanweisungen und Vertragsbestandteile für die Agenturleistungen umfasst. Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ erklärt der Kunde, Unternehmer im Sinne von Paragraf 14, BGB, zu sein und gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags gemäß diesen AGB ab. Sollte der Kunde dies nicht akzeptieren, ist er nicht berechtigt, den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anzuklicken.
Um auf die Agenturleistungen zuzugreifen, muss der Kunde eine juristische Person sein und in der Lage sein, einen rechtsverbindlichen Vertrag mit der Agentur abzuschließen und die Bedingungen und Voraussetzungen dieser AGB zu erfüllen. Die Agentur richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Zudem bestätigt der Kunde, dass er nicht Gegenstand von Wirtschafts- oder Handelssanktionen ist, die von einer Regierungsbehörde verwaltet oder durchgesetzt werden, oder anderweitig auf der Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien aufgeführt ist, oder ein Staatsbürger oder Einwohner einer Jurisdiktion oder eines Gebiets ist, das Gegenstand umfassender landesweiter, gebietsweiter oder regionaler Wirtschaftssanktionen der Bundesrepublik Deutschland ist. Zudem sichert der Kunde der Agentur zu, dass er die Agenturleistungen nicht nutzen wird, um illegale Aktivitäten durchzuführen, zu fördern oder anderweitig zu erleichtern und das seine Geschäftsaktivitäten allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Die Agentur ist gemeinsam mit den Unternehmen der TokenPay-Unternehmensgruppe – bestehend aus der UhuToken Blockchain Servicegesellschaft mbH, der UhuPay GmbH, der Kolibri GmbH und der Flamingo GmbH –, eine auf Web-, Blockchain- und KI-Anwendungen spezialisierte Entwicklungsagentur, welche sich insbesondere durch ihre Expertise mit der Entwicklung innovativer, patentrechtlich geschützter Technologien auszeichnet. Auf Basis von Forschung und Entwicklung hat die TokenPay-Unternehmensgruppe so zu Patenten angemeldete, neuartige Lösungen in der Blockchain-Industrie geschaffen. Durch die Nutzung ihrer patentrechtlich geschützten Erfindungen bietet die Agentur in Kooperation mit der TokenPay-Unternehmensgruppe seinen Kunden einen umfassenden Service insbesondere im Blockchain-Bereich.
Der Kunde beauftragt die Agentur verbindlich mit der Umsetzung eines Einzelauftrags gemäß Paragraf 3. Die genauen Bedingungen dieses Einzelauftrags sind in Anhang 1 beschrieben („Erster Einzelauftrag“).
Folgend werden beide Parteien jeweils einzeln „Partei“ und zusammen „Parteien“ genannt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien was folgt:
(1) AGENTURLEISTUNGEN
- Die Agentur erbringt gegenüber dem Kunden nach Maßgabe von Einzelaufträgen oder auf Basis mündlicher oder schriftlicher Absprachen und Angebots- beziehungsweise Rechnungsstellung ihre Agenturleistungen.
- Die Agentur kann ebenfalls allgemeine Beratungsleistungen erbringen und in Kooperation mit der TokenPay-Unternehmensgruppe Schutzrechte im eingeschränkten Rahmen lizensieren sowie Know-How weitergeben. Dies ist jedoch ausdrücklich nicht Bestandteil dieser AGB und soll durch nachstehend erläuterte Folgevereinbarungen geregelt werden. Bestandteil dieser AGB sind ausschließlich solche Beratungen, die mittelbar oder unmittelbar der Entwicklung technischer Lösungen dienen. Sofern Bedarf für allgemeine Beratungsleistung sowie eine Lizensierung bestehender Schutzrechte beziehungsweise der Weitergabe von Know-How besteht, wird durch beide Parteien eine weitere, neue Folgevereinbarung geschlossen, welche diese AGB ergänzen soll. In diesem Fall gilt sämtliches im Rahmen dieser AGB übertragenes Know-How als neu an den Kunden übertragen und nicht als dem Kunden bereits bekanntes Know-How. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, das übertragene Know-How an Dritte weiterzugeben.
(2) GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT
- Die Agentur erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien oder – sofern dazu nichts vereinbart ist – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
- Die Parteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
- Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
- Eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse der Agentur, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber – und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Agentur. Dasselbe gilt für die Durchführung und die rechtliche Auswertung von markenrechtlichen Recherchen und/oder für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs/Geschmacksmuster.
- Die Agentur setzt zu Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein. Die Agentur entscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, welche Mitarbeiter zur vertragsgemäßen Leistungserbringung eingesetzt oder ausgetauscht werden. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, einen Mitarbeiter aus einem wichtigen oder berechtigten Grund durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen. Sie ist gegenüber ihren Mitarbeitern unabhängig von deren Einsatzort ausschließlich weisungsbefugt. Mitarbeiter der Agentur werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert und treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden.
- Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.
(3) EINZELAUFTRÄGE, AUFTRAGSERTEILUNG, MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN UND SUBUNTERNEHMER
- Diese AGB stellt einen Rahmen für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur dar. Konkrete Maßnahmen zur Erbringung von Agenturleistungen („Einzelaufträge“) sind nach Maßgabe dieser AGB jeweils mit dem Kunden abzustimmen.
- Briefing: Basis der Tätigkeit der Agentur bildet das Briefing durch den Kunden. Dieses kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsgrundlage.
- Auftragserteilung: Der Kunde erteilt den Auftrag an die Agentur durch Genehmigung des unverbindlichen Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll in der Regel schriftlich erfolgen. Erfolgt sie mündlich, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden. Die Genehmigung des ersten Einzelauftrags erfolgt durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ für die auf der Kassen-Seite festgelegten Produkte. Ersatzweise dienen hier die produktspezifischen Erläuterungen im Anhang 1 als unverbindliche Kosteneinschätzung. Diese unverbindliche Kosteneinschätzung stützt sich auf die Vergütung der Agentur gemäß Paragraf 4.
- Die der Agentur übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird die Agentur jeweils nach Bedarf ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und dem Kunden unverzüglich übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben – diese Regelung gilt nur, sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Erbringung der Agenturleistungen wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen und ergänzende Auskünfte, insbesondere zu technischen Spezifikationen und Funktionalitäten (zusammen „Produktinformationen“) zu erteilen. Soweit der Kunde der Agentur Produktinformationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass die Produktinformationen inhaltlich zutreffend sind und er zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Ferner sichert der Kunde zu, dass die Produktinformationen frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung beziehungsweise Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der Agentur in Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte die Agentur aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
- Die Agentur darf zur Erfüllung der ihr aus dieser AGB obliegenden Pflichten Dritte („Subunternehmer“) heranziehen.
(4) VERGÜTUNG DER AGENTUR
- Die Agentur erhält eine stundenbasierte Vergütung.
- Die konkrete Vergütung pro Zeitstunde je nach erbrachter Leistung ist der aktuellen Preisliste in Anhang 2 zu entnehmen.
- Durch die Agentur mitgeteilte und durch den Kunden genehmigte Auslagen (z.B. Serverkosten, Domainkosten) werden an den Kunden mit einem Aufschlag von fünfundzwanzig Prozent weiterberechnet. Geringfügige oder zu erwartende Auslagen (beispielsweise wiederkehrend auftretende Hosting-Kosten), welche einer monatlichen Gesamtsumme von weniger als fünfzehn Tausendstel des Werts des Einzelauftrags entsprechen, müssen nicht durch den Kunden genehmigt werden.
- Sofern die Agentur Leistungen außerhalb ihres Sitzes erbringt (z.B. Reisen zum Kunden) hat sie über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der Reisekosten (Fahrten per Pkw mit 0,42 EUR/km netto; Kurz- und Mittelstreckenflüge Economy-Klasse, Langstreckenflüge Business-Klasse) inklusive lokaler angemessener erforderlicher Auslagen, Aufwendungen und Spesen. Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet; Auslandsreisen werden durch die Agentur zuvor schriftlich bestätigt. Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zu einem reduzierten Stundensatz gemäß der aktuellen Preisliste in Anhang 2 abgerechnet.
- Die Agentur wird ihre Leistungen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils zum ersten des nächsten Monats für den letzten Monat in Rechnung stellen. Die Rechnungen der Agentur sind binnen 5 (fünf) Bankarbeitstagen fällig. Skonti auf Agenturvergütungen werden nicht gewährt.
- Bei durch den Kunden genehmigten Aufträgen ist die Agentur berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50% (in Worten: Fünfzig Hundertsteln) jeweils zum ersten des Monats vor Beginn ihrer Arbeiten oder als Vorschuss für den vollständigen Umfang des aktuellen Einzelauftrags einzufordern.
- Sämtliche Vergütungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer am Sitz der Agentur.
- Die Agentur ist berechtigt, sämtliche in Einzelaufträgen vereinbarte Vergütungen und in dieser AGB festgelegte Vergütungen zum Wechsel des Kalenderjahres mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden anzuheben, sofern die Vergütung weiterhin im marktüblichen Rahmen liegt.
(5) HAFTUNG
- Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen.
- Eine Haftung für konzeptionelle Fehler oder den wirtschaftlichen Erfolg des Produkts ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet ebenfalls nicht für die Erfüllung sämtliche bank- und finanzrechtlicher Anforderungen im In- und Ausland.
- Eine Schadensersatzpflicht der Agentur gemäß Absatz 1 für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel innerhalb von zehn (10) Bankarbeitstagen mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen nicht behoben hat oder kein neues verbindliches Fertigstellungsdatum genannt hat. Werden die Mängel innerhalb dieses Zeitraums nicht schriftlich mitgeteilt, so verjähren diese. Die Schadensersatzpflicht umfasst die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Durchführung von Agenturleistungen. Sofern gesetzlich möglich sollen die vorstehend genannten Aufgaben entgeltfrei durch die Agentur durchgeführt werden und ersetzen so die Schadensersatzpflicht. Ist dies im vorliegenden Szenario nicht gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die vereinbarte Gesamtvergütung des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.
- Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken hinweisen. Die Agentur führt keine rechtliche Beratung durch. Die Agentur übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Dies gilt insbesondere für bank- und finanzrechtliche Belange und die Auslegung von Blockchain-Lösungen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
- Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen, sofern nicht gesetzlich anders vorgegeben.
(6) DATENSCHUTZ
- Die Parteien werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Verpflichtung von mit Datenverarbeitung befasste Personen auf das Datengeheimnis (§ 53 BDSG-neu).
- Sofern zur Durchführung der vertraglichen Leistungen eine Übertragung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
(7) NUTZUNGSRECHTE
- Die Agentur räumt den Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieser Geschäftsbeziehung befristetes, nicht übertragbares und für die Laufzeit dieses Vertrags nicht widerrufliches, weltweites Nutzungsrecht für die der Präambel, Absatz 1 entsprechenden Zwecke ein. Sofern der Kunde die Dienstleistung an Dritte weiterverkauft, sind sämtliche Lizenzrechte ausschließlich auf das spezifische Verkaufsszenario beschränkt und dürfen nicht in einer anderen Form wiederverwendet werden. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie im Gebiet des Sitz des Kunden für die vorgesehene Verwendungszeit. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse der Agentur bedarf der gesonderten Zustimmung der Agentur.
- Nicht in den Nutzungsrechten des Kunden abgedeckt sind potenziell notwendige Lizenzen oder eine Überprüfung der Notwendigkeit solcher Lizenzen der durch die TokenPay-Unternehmensgruppe geschützten Erfindungen. Eine Lizensierung dieser kann nach Bedarf gemäß Paragraf 1, Absatz 2 separat erfolgen.
- Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
- Die Agentur ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden unter Nennung des Kundennamens, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet, Web-Auftritt, Social Media und im Rahmen von Präsentationen. Die Agentur ist ebenso berechtigt mit sofortiger Wirkung Stillschweigen über die gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen dieser AGB einzufordern, sofern ein Verstoß gegen Paragraf 9 oder eine schädigende Nutzung vorliegt. Daraus folgt ebenfalls, dass der Kunde sämtliche Veröffentlichung in allen Medien einschließlich Internet, Web-Auftritt, Social Media und im Rahmen von Präsentationen unter angemessener Fristsetzung der Agentur zurücknimmt beziehungsweise korrigiert.
- Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, die gesamte Software oder Teile dieser für andere Aufträge wiederzuverwenden.
- Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben vollständig bei der Agentur, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
(8) EINSATZ VON OPEN SOURCE SOFTWARE
- Sind beim Einsatz von Fremdleistungen durch die Agentur im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden Sach- oder Rechtsmängel auf ein fehlerhaftes Erzeugnis eines Dritten zurückzuführen, der nicht Erfüllungsgehilfe der Agentur ist, und gibt die Agentur das Erzeugnis an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche (gemäß Paragraf 4) des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von der Agentur gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B. bei Verwendung von Open Source Software). Die Agentur hat den Mangel hingegen zu vertreten, wenn die Mangelursache durch die Agentur gesetzt wurde, das heißt der Mangel auf einer von der Agentur zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstigen Behandlung des Dritterzeugnisses beruht.
- Die Agentur ist nicht verantwortlich, falls Dritterzeugnisse durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Dritterzeugnisse ein, hat die Agentur das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Dritterzeugnisse nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten der Agentur gehen würde.
- Die Weitergabe von Dritterzeugnissen gilt für den Kunden als deutlich erkennbar, wenn die Agentur auf sie im Rahmen der Auftragsbeschreibung oder der Auftragsabwicklung hinweist, diese sich aus dem Auftrag ergeben oder für den Kunden auf Grundlage der Fachkenntnis einer den Ausführenden der Agentur ähnlich qualifizierten Person hätten erkennbar sein müssen.
(9) VERTRAULICHE INFORMATIONEN UND GEHEIMHALTUNG
- Beide Parteien erkennen an, dass sie im Laufe ihrer Zusammenarbeit Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem Geschäftspläne, technische Spezifikationen, Finanzdaten, geschützte Software und alle anderen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach vernünftigem Ermessen als vertraulich gelten („vertrauliche Informationen“).
- Beide Parteien wahren die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und dürfen diese nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei offenlegen, nutzen, vervielfältigen oder verbreiten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine Partei aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen oder im Rahmen von richterlichen Urteilen oder Gerichtsprozessen zur Weitergabe vertraulicher Informationen verpflichtet ist, so informiert diese Partei die betroffene Partei und verpflichtet sich, ausschließlich die notwendigen vertraulichen Informationen weiterzugeben und nicht zwingend notwendige vertrauliche Informationen zurückzuhalten und bestmöglich zu schützen.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung oder den Ablauf dieser Geschäftsbeziehung hinaus und gilt für einen Zeitraum von 10 (zehn) Jahren ab dem Datum der Beendigung oder des Ablaufs, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
- Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen, einschließlich der Einführung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Begriff „vertrauliche Informationen“ nicht umfasst:
- Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder leicht zugänglich sind;
- Informationen, die nach der Offenlegung durch den Kunden oder die Agentur öffentlich bekannt oder leicht zugänglich werden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diese AGB vor;
- Informationen, von denen der Kunde oder die Agentur nachweisen kann, dass sie ihnen vor ihrer Offenlegung durch den Kunden oder die Agentur bekannt waren;
- Informationen, von denen der Kunde oder die Agentur nachweisen kann, dass sie ihm von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der dazu berechtigt war und dem keine Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder zur eingeschränkten Nutzung auferlegt war.
- Beide Parteien verpflichten sich dazu, diese Vertraulichkeitserklärung an sämtliche beteiligte Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, rechtliche Nachfolger und sonstige beteiligte natürliche und rechtliche Organe weiterzugeben und diese ebenso zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
(10) LAUFZEIT, KÜNDIGUNG, RÜCKGABE VON UNTERLAGEN
- Diese AGB ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus Paragraf 2, Paragraf 3, Paragraf 4, Paragraf 7 und Paragraf 9 vor.
- Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten im Rahmen dieses Vertrages eingegangen ist (Festaufträge), erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Ende dieser AGB unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen.
- Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(11) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen), an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.
- Diese AGB enthalten alle Abreden zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und gehen allen früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der Parteien vor.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach schriftlicher Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragen beziehungsweise abtreten.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftige Ergänzung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll, soweit rechtlich möglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Abschlusses dieser AGB, eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der AGB gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieser AGB oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
- ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER ÜBER DESSEN GÜLTIGKEIT ERGEBEN, WERDEN NACH DER SCHIEDSGERICHTSORDNUNG DER DEUTSCHEN INSTITUTION FÜR SCHIEDSGERICHTSBARKEIT E.V. (DIS) UNTER AUSSCHLUSS DES ORDENTLICHEN RECHTSWEGES ENDGÜLTIG ENTSCHIEDEN. DAS SCHIEDSGERICHT BESTEHT AUS EINEM SCHIEDSRICHTER. DER SCHIEDSORT IST FRANKFURT AM MAIN. DIE VERFAHRENSSPRACHE IST DEUTSCH. DAS IN DER SACHE ANWENDBARE RECHT IST DAS DEUTSCHE RECHT. DIE VORSCHRIFTEN DES UN-KAUFRECHTS WERDEN AUSGESCHLOSSEN. UNBERÜHRT HIERVON BLEIBT DER WEG DES GERICHTLICHEN MAHNVERFAHRENS DER AGENTUR GEGENÜBER DEM KUNDEN; DIESER BLEIBT ZULÄSSIG.
Anhang 1: Ausführungen zum Ersten Einzelauftrag als Einzelauftrag gemäß Paragraf 3 der AGB
(1) Vertragsgegenstand
- Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Bereitstellung der auf der Kassen-Seite festgelegten Produkte gemäß den Produktbeschreibungen in Paragraf 3 dieses Anhangs. Es handelt sich um einen Ersten Einzelauftrag im Sinne von Paragraf 3, Absatz 3 der AGB. Die Auftragserteilung gilt mit Auslösung der Bestellung über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ als erfolgt.
(2) Leistungszeitraum
- Die Erbringung der Leistungen beginnt innerhalb von 5 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang der gemäß Paragraf 4 dieses Anhangs ausgewählten Zahlungsmodalität. Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 12 Wochen, abhängig vom ausgewählten Produkt, sofern keine abweichenden Fristen gesondert vereinbart werden. Teilleistungen können bereits vor Ablauf der vollständigen Leistungsfrist zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungszeitraum endet mit der vollständigen Bereitstellung der im Einzelauftrag vereinbarten Leistungen.
(3) Produktbeschreibung
- Informationspaket – Gesamtpreis EUR 2.499,00
Der Leistungsumfang umfasst: Die Erstellung einer Webseite mit bis zu drei Hauptseiten. Als Hauptseite gilt jede eigenständige Unterseite mit inhaltlichem Schwerpunkt, ausgenommen gesetzlich oder rechtlich notwendige Seiten (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Hinweise). Produktkategorien oder Produkteinzelseiten werden bei Verwendung von Template-Systemen als eine Hauptseite gezählt.
Zudem erfolgt im Rahmen eines grundlegenden individuellen Designs die Anpassung der Standardvorlage auf basis der unternehmensspezifischen Corporate-Identity-Vorgaben. Hierzu zählen Fabkonzept, Schriftarten, typografische Regeln, Gestaltung von Buttons, Bildern, Formularen sowie die Struktur von Kopf- und Fußbereichen.
Auf Wunsch kann darüber hinaus ein funktionaler oder inhaltlicher Schwerpunkt innerhalb der Seitenstruktur umgesetzt werden, beispielsweise mit dem Fokus auf Vertriebs- oder Blog-Inhalte.
Darüber hinaus werden grundlegende standardmäßige technische Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung vorgenommen.
Ebenfalls erfolgt die Optimierung der Darstellung für gängige mobile Endgeräte im Rahmen der üblichen Bildschirmgrößen und technischen Standards (Responsivität).
Zudem wir ein individuell konfigurierbares Kontaktformular mit frei wählbarer Anzahl und Bezeichnung von Feldern auf Basis verfügbarer Standardfelder bereitgestellt.Integration vorkonfigurierter Payment-Links: Einbindung externer Zahlungssysteme über vorgefertigte Zahlungslinks, die auf den Seiten der Zahlungsanbieter abgewickelt werden. Standardmäßig werden TokenPay (für Krypto-Zahlungen) und Stripe (für Kreditkartenzahlungen) eingebunden.
Rechtstexte: Bereitstellung rechtlich erforderlicher Hinweise wie Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf Basis einer systematischen Analyse der eingesetzten Drittanbieter-Tools und Systeme. Die finalen rechtlichen Inhalte sind vom Kunden eigenständig zu prüfen und ggf. durch juristischen Beistand anzupassen.
Option auf TokenPay-Partnerschaft: Eine Listung oder Partnerschaft mit TokenPay kann auf Antrag erfolgen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch TokenPay und die Agentur. Ein Anspruch besteht nicht.
Domain und E-Mail-Adresse: Registrierung einer Domain durch die Agentur sowie Einrichtung einer E-Mail-Adresse mit entsprechender Domain-Endung.Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte Gesamtpreis beträgt EUR 2.499,00. Alle Preisangaben sind gemäß Paragraf 4, Absatz 7 der AGB Nettopreise.
Darüber hinaus weist die Agentur – auch im Sinne von Paragraf 4, Absatz 3 der AGB – auf entstehende Auslagen und Wartungskosten auf einer monatlichen Basis hin. Dies umfasst die Kosten für das Hosting des Front-Ends der Webseite, des Back-Ends der Webseite, etwaige entstehende Lizenzkosten für verwendete Medieninhalte sowie laufende Kosten für E-Mail-Server und die Domain. Ebenfalls inbegriffen ist eine grundlegende technische Betreuung. Nicht inkludiert sind umfangreiche Wartungsarbeiten, größere Updates, funktionale Erweiterungen oder individuelle Support-Dienstleistungen.
Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte monatliche Preis einschließlich von Auslagen gemäß Paragraf 4, Absatz 3 der AGB beträgt schätzungsweise EUR 39,99.
Bei ausbleibender Zahlung dieser Kosten ist die Agentur berechtigt, das Hosting der Webseite und aller abhängigen Dienste vollständig einzustellen. Die Geschäftsbeziehung kann insoweit fristlos gekündigt werden. Die damit verbundenen Inhalte, Daten und Systeme können anschließend vollständig gelöscht werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. - Verkaufs-Paket – Gesamtpreis EUR 4.999,00
Der Leistungsumfang umfasst: Die Erstellung einer Webseite mit bis zu fünf Hauptseiten. Als Hauptseite gilt jede eigenständige Unterseite mit inhaltlichem Schwerpunkt, ausgenommen gesetzlich oder rechtlich notwendige Seiten (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Hinweise). Produktkategorien oder Produkteinzelseiten werden bei Verwendung von Template-Systemen als eine Hauptseite gezählt.
Zudem erfolgt im Rahmen eines grundlegenden individuellen Designs die Anpassung der Standardvorlage auf basis der unternehmensspezifischen Corporate-Identity-Vorgaben. Hierzu zählen Fabkonzept, Schriftarten, typografische Regeln, Gestaltung von Buttons, Bildern, Formularen sowie die Struktur von Kopf- und Fußbereichen.
Auf Wunsch kann darüber hinaus ein funktionaler oder inhaltlicher Schwerpunkt innerhalb der Seitenstruktur umgesetzt werden, beispielsweise mit dem Fokus auf Vertriebs- oder Blog-Inhalte.
Darüber hinaus werden grundlegende standardmäßige technische Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung vorgenommen.
Ebenfalls erfolgt die Optimierung der Darstellung für gängige mobile Endgeräte im Rahmen der üblichen Bildschirmgrößen und technischen Standards (Responsivität).
Zudem wir ein individuell konfigurierbares Kontaktformular mit frei wählbarer Anzahl und Bezeichnung von Feldern auf Basis verfügbarer Standardfelder bereitgestellt.
Online-Shop für bis zu fünfzig digitale und physische Produkte: Einrichtung einer funktionalen Shop-Umgebung mit Warenkorb, Checkout-System, Produkt- und Kategorieseiten sowie standardisierten Versand- und Steuerregeln.
Zahlungsabwicklung für Krypto und Kreditkarte: Direkte Integration der Zahlungssysteme TokenPay und Stripe zur Abwicklung innerhalb des Shop-Systems oder vergleichbarer Verkaufsstrukturen.Rechtstexte: Bereitstellung rechtlich erforderlicher Hinweise wie Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf Basis einer systematischen Analyse der eingesetzten Drittanbieter-Tools und Systeme. Die finalen rechtlichen Inhalte sind vom Kunden eigenständig zu prüfen und ggf. durch juristischen Beistand anzupassen.
Option auf TokenPay-Partnerschaft: Eine Listung oder Partnerschaft mit TokenPay kann auf Antrag erfolgen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch TokenPay und die Agentur. Ein Anspruch besteht nicht.
Domain und E-Mail-Adresse: Registrierung einer Domain durch die Agentur sowie Einrichtung einer E-Mail-Adresse mit entsprechender Domain-EndungDer vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte Gesamtpreis beträgt EUR 4.999,00. Alle Preisangaben sind gemäß Paragraf 4, Absatz 7 der AGB Nettopreise.
Darüber hinaus weist die Agentur – auch im Sinne von Paragraf 4, Absatz 3 der AGB – auf entstehende Auslagen und Wartungskosten auf einer monatlichen Basis hin. Dies umfasst die Kosten für das Hosting des Front-Ends der Webseite, des Back-Ends der Webseite, des Front-Ends des Online-Shops, des Back-Ends des Online-Shops und der Datenbank des Online-Shops, etwaige entstehende Lizenzkosten für verwendete Medieninhalte sowie laufende Kosten für E-Mail-Server und die Domain. Ebenfalls inbegriffen ist eine grundlegende technische Betreuung. Nicht inkludiert sind umfangreiche Wartungsarbeiten, größere Updates, funktionale Erweiterungen oder individuelle Support-Dienstleistungen.
Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte monatliche Preis einschließlich von Auslagen gemäß Paragraf 4, Absatz 3 der AGB beträgt schätzungsweise EUR 59,99.
Bei ausbleibender Zahlung dieser Kosten ist die Agentur berechtigt, das Hosting der Webseite und aller abhängigen Dienste vollständig einzustellen. Die Geschäftsbeziehung kann insoweit fristlos gekündigt werden. Die damit verbundenen Inhalte, Daten und Systeme können anschließend vollständig gelöscht werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. - Massen-Paket – Gesamtpreis EUR 9.499,00
Der Leistungsumfang umfasst: Die Erstellung einer Webseite mit bis zu fünfzehn Hauptseiten. Als Hauptseite gilt jede eigenständige Unterseite mit inhaltlichem Schwerpunkt, ausgenommen gesetzlich oder rechtlich notwendige Seiten (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Hinweise). Produktkategorien oder Produkteinzelseiten werden bei Verwendung von Template-Systemen als eine Hauptseite gezählt.Grundlegendes individuelles Design: Anpassung der Standardvorlage auf Basis der unternehmensspezifischen Corporate-Identity-Vorgaben. Hierzu zählen Farbkonzept, Schriftarten, typografische Regeln, Gestaltung von Buttons, Bildern, Formularen sowie die Struktur von Kopf- und Fußbereichen.
Fortgeschrittenes individuelles Design: Ergänzend zur grundlegenden Gestaltung wird eine weitergehende visuelle Individualisierung einzelner Seitenelemente auf Basis der Standardvorlage vorgenommen.
Mehrsprachigkeit bis zu drei Sprachen: Einrichtung einer technischen Oberfläche zur eigenständigen Übersetzung der Webseite durch den Kunden in mehrere Sprachen. Der Anbieter unterstützt auf Wunsch bei der Einrichtung im angemessenen Umfang.
Es wird ein umfangreicher, individueller Blog-Bereich innerhalb der Seiten-Struktur umgesetzt.
Grundlegende SEO-Maßnahmen: Darüber hinaus werden grundlegende standardmäßige technische Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung vorgenommen.Fortgeschrittene SEO-Maßnahmen: Erweiterung um inhaltliche Maßnahmen, etwa Keyword-Optimierung oder strukturierte Datenpflege, sofern technisch und wirtschaftlich angemessen.
Responsivität: Ebenfalls erfolgt die Optimierung der Darstellung für gängige mobile Endgeräte im Rahmen der üblichen Bildschirmgrößen und technischen Standards (Responsivität).
Zudem wir ein individuell konfigurierbares Kontaktformular mit frei wählbarer Anzahl und Bezeichnung von Feldern auf Basis verfügbarer Standardfelder bereitgestellt.Integration vorkonfigurierter Payment-Links: Einbindung externer Zahlungssysteme über vorgefertigte Zahlungslinks, die auf den Seiten der Zahlungsanbieter abgewickelt werden. Standardmäßig werden TokenPay (für Krypto-Zahlungen) und Stripe (für Kreditkartenzahlungen) eingebunden.
Rechtstexte: Bereitstellung rechtlich erforderlicher Hinweise wie Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf Basis einer systematischen Analyse der eingesetzten Drittanbieter-Tools und Systeme. Die finalen rechtlichen Inhalte sind vom Kunden eigenständig zu prüfen und ggf. durch juristischen Beistand anzupassen.
Option auf TokenPay-Partnerschaft: Eine Listung oder Partnerschaft mit TokenPay kann auf Antrag erfolgen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch TokenPay und die Agentur. Ein Anspruch besteht nicht.
Domain und E-Mail-Adresse: Registrierung einer Domain durch die Agentur sowie Einrichtung einer E-Mail-Adresse mit entsprechender Domain-Endung.
Einbindung von bis zu zwei externen Systemen: Anbindung von externen Tools wie Newsletter-Systemen, Analyse-Werkzeugen oder Widgets in einem technisch und wirtschaftlich angemessenen Umfang.Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte Gesamtpreis beträgt EUR 9.499,00. Alle Preisangaben sind gemäß Paragraf 4, Absatz 7 der AGB Nettopreise.
Darüber hinaus weist die Agentur – auch im Sinne von Paragraf 4, Absatz 3 der AGB – auf entstehende Auslagen und Wartungskosten auf einer monatlichen Basis hin. Dies umfasst die Kosten für das Hosting des Front-Ends der Webseite, des Back-Ends der Webseite, etwaige entstehende Lizenzkosten für verwendete Medieninhalte sowie laufende Kosten für E-Mail-Server und die Domain. Ebenfalls inbegriffen ist eine grundlegende technische Betreuung. Nicht inkludiert sind umfangreiche Wartungsarbeiten, größere Updates, funktionale Erweiterungen oder individuelle Support-Dienstleistungen.
Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte monatliche Preis einschließlich von Auslagen gemäß Paragraf 4, Absatz 3 der AGB beträgt schätzungsweise EUR 79,99.
Bei ausbleibender Zahlung dieser Kosten ist die Agentur berechtigt, das Hosting der Webseite und aller abhängigen Dienste vollständig einzustellen. Die Geschäftsbeziehung kann insoweit fristlos gekündigt werden. Die damit verbundenen Inhalte, Daten und Systeme können anschließend vollständig gelöscht werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. - Verkaufs-Paket Plus – Gesamtpreis EUR 12.499,00
Der Leistungsumfang umfasst: Die Erstellung einer Webseite mit bis zu sieben Hauptseiten. Als Hauptseite gilt jede eigenständige Unterseite mit inhaltlichem Schwerpunkt, ausgenommen gesetzlich oder rechtlich notwendige Seiten (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Hinweise). Produktkategorien oder Produkteinzelseiten werden bei Verwendung von Template-Systemen als eine Hauptseite gezählt.
Grundlegendes individuelles Design: Zudem erfolgt im Rahmen eines grundlegenden individuellen Designs die Anpassung der Standardvorlage auf basis der unternehmensspezifischen Corporate-Identity-Vorgaben. Hierzu zählen Fabkonzept, Schriftarten, typografische Regeln, Gestaltung von Buttons, Bildern, Formularen sowie die Struktur von Kopf- und Fußbereichen.
Fortgeschrittenes individuelles Design: Ergänzend zur grundlegenden Gestaltung wird eine weitergehende visuelle Individualisierung einzelner Seitenelemente auf Basis der Standardvorlage vorgenommen.
Mehrsprachigkeit: Einrichtung einer technischen Oberfläche zur eigenständigen Übersetzung der Webseite durch den Kunden in mehrere Sprachen. Die Agentur unterstützt auf Wunsch bei der Einrichtung im angemessenen Umfang.
Es wird ein umfangreicher, individueller Blog-Bereich innerhalb der Seiten-Struktur umgesetzt.
Grundlegende SEO-Maßnahmen: Darüber hinaus werden grundlegende standardmäßige technische Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung vorgenommen.Fortgeschrittene SEO-Maßnahmen: Erweiterung um inhaltliche Maßnahmen, etwa Keyword-Optimierung oder strukturierte Datenpflege, sofern technisch und wirtschaftlich angemessen.
Ebenfalls erfolgt die Optimierung der Darstellung für gängige mobile Endgeräte im Rahmen der üblichen Bildschirmgrößen und technischen Standards (Responsivität).
Zudem wir ein individuell konfigurierbares Kontaktformular mit frei wählbarer Anzahl und Bezeichnung von Feldern auf Basis verfügbarer Standardfelder bereitgestellt.
Online-Shop für digitale und physische Produkte: Einrichtung einer funktionalen Shop-Umgebung mit Warenkorb, Checkout-System, Produkt- und Kategorieseiten sowie standardisierten Versand- und Steuerregeln.Bedarfsoptimierter Shop: Erweiterte Shop-Funktionen mit individuell konfigurierbaren Versand- und Steuerklassen sowie vertiefter Individualisierung bestehender Shop-Komponenten.
Zahlungsabwicklung für Krypto und Kreditkarte: Direkte Integration der Zahlungssysteme TokenPay und Stripe zur Abwicklung innerhalb des Shop-Systems oder vergleichbarer Verkaufsstrukturen.Rechtstexte: Bereitstellung rechtlich erforderlicher Hinweise wie Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf Basis einer systematischen Analyse der eingesetzten Drittanbieter-Tools und Systeme. Die finalen rechtlichen Inhalte sind vom Kunden eigenständig zu prüfen und ggf. durch juristischen Beistand anzupassen.
Option auf TokenPay-Partnerschaft: Eine Listung oder Partnerschaft mit TokenPay kann auf Antrag erfolgen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch TokenPay und die Agentur. Ein Anspruch besteht nicht.
Einbindung von bis zu zwei externen Systemen: Anbindung von externen Tools wie Newsletter-Systemen, Analyse-Werkzeugen oder Widgets in einem technisch und wirtschaftlich angemessenen Umfang.
Domain und E-Mail-Adresse: Registrierung einer Domain durch die Agentur sowie Einrichtung einer E-Mail-Adresse mit entsprechender Domain-EndungDer vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte Gesamtpreis beträgt EUR 12.499,00. Alle Preisangaben sind gemäß Paragraf 4, Absatz 7 der AGB Nettopreise.
Darüber hinaus weist die Agentur – auch im Sinne von Paragraf 4, Absatz 3 der AGB – auf entstehende Auslagen und Wartungskosten auf einer monatlichen Basis hin. Dies umfasst die Kosten für das Hosting des Front-Ends der Webseite, des Back-Ends der Webseite, des Front-Ends des Online-Shops, des Back-Ends des Online-Shops und der Datenbank des Online-Shops, etwaige entstehende Lizenzkosten für verwendete Medieninhalte sowie laufende Kosten für E-Mail-Server und die Domain. Ebenfalls inbegriffen ist eine grundlegende technische Betreuung. Nicht inkludiert sind umfangreiche Wartungsarbeiten, größere Updates, funktionale Erweiterungen oder individuelle Support-Dienstleistungen.
Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte monatliche Preis einschließlich von Auslagen gemäß Paragraf 4, Absatz 3 der AGB beträgt schätzungsweise EUR 99,99.
Bei ausbleibender Zahlung dieser Kosten ist die Agentur berechtigt, das Hosting der Webseite und aller abhängigen Dienste vollständig einzustellen. Die Geschäftsbeziehung kann insoweit fristlos gekündigt werden. Die damit verbundenen Inhalte, Daten und Systeme können anschließend vollständig gelöscht werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.
5. Dezentrales Paket – Gesamtpreis EUR 10.499,00
Der Leistungsumfang umfasst: Die Erstellung einer Webseite mit bis zu sieben Hauptseiten. Als Hauptseite gilt jede eigenständige Unterseite mit inhaltlichem Schwerpunkt, ausgenommen gesetzlich oder rechtlich notwendige Seiten (Impressum, Datenschutz, AGB, Cookie-Hinweise). Produktkategorien oder Produkteinzelseiten werden bei Verwendung von Template-Systemen als eine Hauptseite gezählt.Grundlegendes individuelles Design: Anpassung der Standardvorlage auf Basis der unternehmensspezifischen Corporate-Identity-Vorgaben. Hierzu zählen Farbkonzept, Schriftarten, typografische Regeln, Gestaltung von Buttons, Bildern, Formularen sowie die Struktur von Kopf- und Fußbereichen.
Fortgeschrittenes individuelles Design: Ergänzend zur grundlegenden Gestaltung wird eine weitergehende visuelle Individualisierung einzelner Seitenelemente auf Basis der Standardvorlage vorgenommen.
Mehrsprachigkeit bis zu drei Sprachen: Einrichtung einer technischen Oberfläche zur eigenständigen Übersetzung der Webseite durch den Kunden in mehrere Sprachen. Der Anbieter unterstützt auf Wunsch bei der Einrichtung im angemessenen Umfang.
Es wird ein umfangreicher, individueller Blog-Bereich innerhalb der Seiten-Struktur umgesetzt.
Grundlegende SEO-Maßnahmen: Darüber hinaus werden grundlegende standardmäßige technische Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung vorgenommen.Fortgeschrittene SEO-Maßnahmen: Erweiterung um inhaltliche Maßnahmen, etwa Keyword-Optimierung oder strukturierte Datenpflege, sofern technisch und wirtschaftlich angemessen.
Responsivität: Ebenfalls erfolgt die Optimierung der Darstellung für gängige mobile Endgeräte im Rahmen der üblichen Bildschirmgrößen und technischen Standards (Responsivität).
Zudem wir ein individuell konfigurierbares Kontaktformular mit frei wählbarer Anzahl und Bezeichnung von Feldern auf Basis verfügbarer Standardfelder bereitgestellt.Integration vorkonfigurierter Payment-Links: Einbindung externer Zahlungssysteme über vorgefertigte Zahlungslinks, die auf den Seiten der Zahlungsanbieter abgewickelt werden. Standardmäßig werden TokenPay (für Krypto-Zahlungen) und Stripe (für Kreditkartenzahlungen) eingebunden.
Rechtstexte: Bereitstellung rechtlich erforderlicher Hinweise wie Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf Basis einer systematischen Analyse der eingesetzten Drittanbieter-Tools und Systeme. Die finalen rechtlichen Inhalte sind vom Kunden eigenständig zu prüfen und ggf. durch juristischen Beistand anzupassen.
Option auf TokenPay-Partnerschaft: Eine Listung oder Partnerschaft mit TokenPay kann auf Antrag erfolgen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch TokenPay und die Agentur. Ein Anspruch besteht nicht.
Domain und E-Mail-Adresse: Registrierung einer Domain durch die Agentur sowie Einrichtung einer E-Mail-Adresse mit entsprechender Domain-Endung.
Integration eines Blockchain-Systems: Technische Einbindung von Blockchain-Funktionalitäten wie etwa Wallet-Verbindungen, Datenabfragen oder Tokenvalidierung im projektabhängig vertretbaren Umfang.
Einbindung von bis zu zwei externen Systemen: Anbindung von externen Tools wie Newsletter-Systemen, Analyse-Werkzeugen oder Widgets in einem technisch und wirtschaftlich angemessenen Umfang.Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte Gesamtpreis beträgt EUR 10.499,00. Alle Preisangaben sind gemäß Paragraf 4, Absatz 7 der AGB Nettopreise.
Darüber hinaus weist die Agentur – auch im Sinne von Paragraf 4, Absatz 3 der AGB – auf entstehende Auslagen und Wartungskosten auf einer monatlichen Basis hin. Dies umfasst die Kosten für das Hosting des Front-Ends der Webseite, des Back-Ends der Webseite, etwaige entstehende Lizenzkosten für verwendete Medieninhalte sowie laufende Kosten für E-Mail-Server und die Domain. Ebenfalls inbegriffen ist eine grundlegende technische Betreuung. Nicht inkludiert sind umfangreiche Wartungsarbeiten, größere Updates, funktionale Erweiterungen oder individuelle Support-Dienstleistungen.
Der vorläufig gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2 geschätzte monatliche Preis einschließlich von Auslagen gemäß Paragraf 4, Absatz 3 der AGB beträgt schätzungsweise EUR 89,99.
Bei ausbleibender Zahlung dieser Kosten ist die Agentur berechtigt, das Hosting der Webseite und aller abhängigen Dienste vollständig einzustellen. Die Geschäftsbeziehung kann insoweit fristlos gekündigt werden. Die damit verbundenen Inhalte, Daten und Systeme können anschließend vollständig gelöscht werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.
(4) Vergütung und Zahlungsmodalitäten
- Grundsatzregelung: Im Allgemeinen gelten die Vergütungsvereinbarungen und Zahlungsmodalitäten gemäß Paragraf 4 der AGB.
- Es stehen die folgenden Zahlungsmodalitäten zur Verfügung:
- Ohne Anzahlung: Die Abrechnung erfolgt gemäß Paragraf 4 der AGB monatlich.
- 10 % Anzahlung: Nach Erhalt der Anzahlung erfolgt der Projektstart. Der Restbetrag wird nach Leistungserbringung gemäß Paragraf 4 der AGB in Rechnung gestellt. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung fällig.
- 25 % Anzahlung: Nach Erhalt der Anzahlung erfolgt der Projektstart. Der Restbetrag wird nach Leistungserbringung gemäß Paragraf 4 der AGB in Rechnung gestellt. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung fällig.
- 100 % Anzahlung: Der gesamte Auftragswert ist im Voraus fällig. Die Leistung wird ab Zahlungseingang erbracht. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung fällig.
- Leistungen, die über den im Einzelauftrag definierten Umfang hinausgehen, können gemäß Paragraf 1, Absatz 1 der AGB durch mündliche oder schriftliche Absprache erfolgen. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung dieser Leistungen gemäß Paragraf 4 der AGB zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß Anhang 2.
Anhang 2: Preisliste
Folgende Preise gelten gemäß Paragraf 4 zur Vergütung der Agentur mit Gültigkeit bis zum 31.12.2025:
- Die Vergütung pro Zeitstunde beträgt für komplexe Softwareentwicklungs-Leistungen (z.B. Blockchain-Entwicklung) 115,00 EUR (in Worten: Hundertfünfzehn Euro).
- Die Vergütung pro Zeitstunde beträgt für sonstige Softwareentwicklungs-Leistungen 80,00 EUR (in Worten: Achtzig Euro).
- Die Vergütung pro Zeitstunde beträgt für Projektmanagement-Leistungen 100,00 EUR (in Worten: Hundert Euro).
- Die Vergütung pro Zeitstunde beträgt für Beratungs-Leistungen 130,00 EUR (in Worten: Hundertdreißig Euro).
- Für Reisekosten gilt eine reduzierte Vergütung pro Zeitstunde von 60,00 EUR (in Worten: Sechzig Euro).